Umgestaltung der PKV
Die bekannt gewordenen Pläne im Rahmen der Gesundheitsreform und zur Umgestaltung der PKV verstoßen nach Expertenmeinungen eindeutig gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommen renommierte Professoren und Staatsrechtler in ihren vorgestellten Rechtsgutachten zur Neuordnung der privaten Krankenversicherung.
Verfassungsrechtlich ausgeschlossen seien die Mitnahme (Portabilität) der kollektiv gebildeten Alterungsrückstellungen für Bestandsversicherte. Einzig und allein für Neuversicherte in der PKV wäre dies Verfassungskonform gestaltbar. Die Portabilität bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die GKV sei dagegen für Neu- und Bestandsversicherte verfassungswidrig.
Ebenso stößt der Basistarif nach Meinung der Gutachter auf unüberwindbare rechtliche Hürden. Die PKV kann demnach nicht verpflichtet werden, alle nicht oder nicht mehr Versicherte ohne Risikozuschläge und zu gedeckelten Prämien in einen Basistarif aufzunehmen. Hierfür besteht laut Experten keine Gesetzgebungskompetenz.
Die Maßnahmen, die die private Krankenversicherung betreffen, seien unverhältnismäßig, unangemessen und ungeeignet, die angestrebten Ziele (z.B. ein erhöhter Wettbewerb) zu erreichen. Das Gesundheitsministerium versucht ganz offensichtlich, durch die bislang veröffentlichten und in mehreren Punkten nicht verfassungskonformen Gesetzesentwürfe die freiwillig GKV-Versicherten zu verunsichern und dadurch von einem Wechsel in die PKV abzuhalten.
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