Rürup-Rente und die Steuern

Ebenso wie bei der Riester-Rente gilt auch bei der Rürup-Rente die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, nach einer Übergangsphase sind die Beiträge ab 2025 in vollem Umfang von der Steuer freigestellt und die Renten ab 2040 in voller Höhe steuerpflichtig.

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind zusammen mit anderen Beiträgen für die Altersvorsorge, z.B. gesetzliche Rentenversicherung bis zum Höchstbetrag von 20 000 Euro für Alleinstehende und 40 000 Euro für Verheiratete als Sonderausgaben absetzbar. Diese Regelung gilt jedoch erst ab dem Jahr 2025. In der Zwischenzeit sind die Beiträge nur mit einem bestimmten Prozentsatz bis zu einem entsprechenden anteiligen Höchstbetrag absetzbar.

Zunächst scheint die Rürup-Rente somit steuerlich ein gutes Geschäft zu werden. Dem gegenüber steht jedoch, dass viele Steuerzahler kaum so viel Steuern sparen, dass es die Rendite nachhaltig verbessert. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nämlich in die Berechnung einbezogen.

Günstig kann die Rürup-Rente für ältere Beitragszahler sein, die angestellt sind. Wer bereits jetzt über 55 Jahre alt ist, profitiert von einem Steuernachlass von 60 Prozent bei der Einzahlung in den Vertrag. Zusätzlich werden auf die Rente kaum mehr als 60 Prozent Steuern fällig, wenn der Altersruhestand beginnt.

Der Vertrag mit allen steuerlichen Fragen sollte genau geprüft werden, bevor er unterschrieben wird. Die Gefahr besteht durchaus, ansonsten ohne Steuerersparnisse einen schlecht verzinsten Sparvertrag zu erhalten, der außerdem noch extrem unflexibel ist. Die Ansprüche aus der Rürup-Rente dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden.

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