Pflegeversicherung Informationen
Bereits mit Einführung im Jahre 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung ein umstrittenes Projekt. Die größte Sorge der Versicherten ist, ob sämtliche Kosten im Falle einer Bedürftigkeit abgedeckt wären. Kaum zu bezahlen wäre es, wenn die Altenpflege selbst getragen werden muss oder gar die Sozialhilfebedürftigkeit eintritt.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind „gedeckelt“, d.h. für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird der Satz der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) festgestellten Pflegestufe gezahlt. Die Problematik liegt darin, das diese Leistungen oft unter den tatsächlich anfallenden Kosten liegen. Hier ist es möglich eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen um somit privat vorzusorgen.
Aus demographischer Sicht können weitere Probleme auftreten. In der Bundesrepublik Deutschland sind die nach 1966 geborenen Jahrgänge durch den s.g. „Pillenknick“ geburtenschwach. Wenn die letzten geburtenstarken Jahrgänge Pflegebedürftig werden, stellt dies für die Pflegeversicherung eine weitere Belastung und damit die Gefahr weiterer Leistungskürzungen dar. Für die vor 1966 geborenen kann eine private Pflegezusatzversicherung besonders interessant sein, da diese Jahrgänge besonders von Leistungskürzungen betroffen sein könnten.
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