Ebenso wie bei der Riester-Rente gilt auch bei der Rürup-Rente die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, nach einer Übergangsphase sind die Beiträge ab 2025 in vollem Umfang von der Steuer freigestellt und die Renten ab 2040 in voller Höhe steuerpflichtig.
