Erhöhung der Versicherungsteuer
Die Erhöhung der Versicherungsteuer ist beschlossene Sache und wird zum 01.01.2007 erfolgen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.06.2007 dem Gesetzentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 zugestimmt, der neben der Anhebung der Umsatzsteuer auch die Anhebung der Versicherungsteuer zum Beginn des nächsten Jahres vorsieht.
Somit werden ab dem 1. Januar 2007 folgende Sätze für die Versicherungsteuer gelten:
Regelsteuersatz
19 % (bisher 16 %)
Feuerversicherungen; Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen
14 % (bisher 11 %)
Gebäudeversicherungen, wenn ein Anteil des Versicherungsentgelts als Feueranteil auch der Feuerschutzsteuer unterliegt
17,75 % (bisher 14,75 %)
Hausratversicherungen, wenn ein Anteil des Versicherungsentgelts als Feueranteil auch der Feuerschutzsteuer unterliegt
18 % (bisher 15 %)
Hagelversicherungen; im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei genommene Versicherungen von Glasbedeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden (vom Tausend der Versicherungssumme)
0,2 ‰ (wie bisher)
Seeschiffskaskoversicherung
3 % (bisher 2 %)
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
3,8 % (bisher 3,2 %).
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