Rente für Minijobber
Mit Hilfe einer geringen Zuzahlung können sich alle Minijobber, die noch nicht oder nur kurz in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die vollständigen staatlichen Vorsorgeleistungen und Ihre Rente sichern.
Wichtig unter anderem für viele Frauen, die bislang nur für einen kurzen Zeitraum erwerbstätig waren und denen deshalb noch Beitragszeiten für eine Rente vom Staat fehlen. Die zu leistende Zuzahlung in die eigene Rentenversicherung ist eine freiwillige Eigenbeteiligung und jetzt deutlich günstiger geworden. Der Arbeitgeber zahlt für dem angestellten Minijobber 15 Prozent des Einkommens in die Kasse der Rentenversicherung. Doch dieser Pauschalbeitrag von 15 Prozent erhöht nur die spätere Rente des Minijobbers; jedoch gilt es nicht für die Rente als Beitragszeit.
Dieser Unterschied ist wichtig, weil jeder der eine Rente oder eine Reha-Maßnahme beantragt, muss vorher einen bestimmten Zeitraum zum vollen Beitragssatz in die Rentenkasse eingezahlt haben. Jeder Minijobber sollte daher die Möglichkeit nutzen, den vollen Beitragssatz von zurzeit 19,5 Prozent auf eigene Kosten aufzustocken. Die entstehenden Kosten betragen maximal 18 Euro im Monat und alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind gesichert.
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