ACIO-News Juni 2015

Inhalt

Zahnzusatz-
versicherung


Auswahl der ZZV

Professionelle
Zahnreinigung


GKV-Bonusheft

Bonusheft 30

Facebookaccount

Sehr geehrte Kunden,

wussten Sie, dass das GKV-Bonusheft für Zahnbehandlungen durchaus auch bei manchen Zahnzusatzversicherungen berücksichtigt wird? Mussten Sie sich schon einmal über eine falsche Abrechnung Ihres Zahnarztes ärgern und bekamen aufgrund dessen Ihr Geld verspätet oder gar nicht von der Zahnzusatzversicherung zurück erstattet?

Diese und andere Artikel wie „Welche Kosten fallen für Implantate und kieferorthopädische Behandlungen zusätzlich an (Thema: Eigenleistung)“ haben wir für Sie übersichtlich in unserem Blog aufbereitet.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen...

Ihr ACIO-Team

 

Zahnarzt – Jeder Besuch am besten mit Zahnzusatzversicherung

Durch eine Zusatzversicherung Geld sparen

Laut der Studie einer renommierten Krankenversicherung hängt die Wahl des behandelnden Zahnarztes hinsichtlich der anzuwendenden Zahnfüllung vom Einkommen des Patienten ab.

Der Zahnreport deckt auf, dass Patienten mit einem höheren Einkommen nicht so oft zum Zahnarzt gehen müssen, weil die Füllungen hochwertiger sind als bei Patienten mit geringerem Verdienst.

Wie Sie der Studie ein Schnippchen schlagen, können Sie in unserem Artikel lesen.

 

So ermitteln Sie die richtige Zahnzusatzversicherung für sich

Die richtige Auswahl ist wichtig und kann Geld sparen helfen

Durch die riesige Auswahl an verschiedenen Zahnzusatzversicherungen ist es nicht einfach, die richtige Wahl für sich oder die Familienangehörigen zu treffen.

Ein weiterer Faktor, der für Verwirrung im Tarifdschungel führen kann, ist, dass Zahnzusatzversicherungen in verschiedene Kategorien eingestuft werden, die man häufig nicht auf den ersten Blick erkennt.

Daher ist es wichtig, die richtige Auswahl vor der ersten Behandlung zu treffen, um keine böse Überraschung zu erleben. Wir erläutern Ihnen die Kategorien im Blog.

 
 

So sieht eine Abrechnung für professionelle Zahnreinigung aus

Achten Sie auf folgende Inhalte in Ihrer Zahnarztrechnung

Für jeden Zahn, den Ihr Zahnarzt reinigt, berechnet er Ihnen eine Pauschale von 1,56 EUR. Diese Pauschale kann mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet werden, sofern es sich um einen Ausnahmefall handelt.

Im Durchschnitt kostet eine professionelle Zahnreinigung insgesamt jedoch ca. 102 EUR pro Maßnahme, die die gesetzliche Krankenkasse nicht komplett oder gar nicht bezahlt.

Umso ärgerlicher ist es, wenn die Zahnarztpraxis eine falsch deklarierte Rechnung ausstellt und Sie diese bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

 

Welchen Nutzen hat das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen?

Regelmäßige Einträge im Bonusheft helfen Geld sparen

Seit 1989 gibt es das von den gesetzlichen Krankenkassen eingeführte Bonusheft, welches durch lückenlose Führung bei zukünftigen Zahnersatzleistungen bares Geld sparen hilft.

Um das Bonusheft voll auszunutzen und die komplette Leistung abzurufen, müssen Sie mindestens zehn Jahre durchgehend Ihr Bonusheft führen.

Welche Einträge für ein vollständiges Heft vorzuweisen sind, lesen Sie in unserem Artikel im Blog.

 

Diese Leistungen können Sie mit dem Bonusheft 30 abrufen

Warum trotzdem eine Zahnzusatzversicherung notwendig ist!

Durch das regelmäßige Führen Ihres Bonusheftes über mindestens zehn Jahre hinweg können Sie von Ihrer Kasse bei einer Kassenkronen-Behandlung einen Zuschuss von 65 % erhalten.

Das wären bei Behandlungskosten in Höhe von 270 EUR satte 175 EUR Ersparnis. Ein Eigenanteil von 95 EUR wäre dann noch aus eigener Tasche zu zahlen, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben.

Wie die Rechnung z. B. bei einem notwendigen Implantat aussehen muss, können Sie in unserem Artikel nachlesen.

 

Kennen Sie unseren Facebook-Account?

Wenn Sie ein Facebook-Profil haben, verbinden Sie sich doch mit unserem!

Nutzen Sie auch Ihr Handy, Ihr Tablet oder auch Ihr Laptop, um mit Ihren Freunden und Bekannten auf Facebook und Co. in Kontakt zu bleiben?

Dann haben wir für Sie einen Vorschlag: Schauen Sie doch auch einmal auf unserem Facebook-Profil vorbei und lesen Sie die täglichen News aus Deutschland und der Welt.

Unser Redaktions-Team fasst dort für Sie die wichtigsten News aus den Bereichen Versicherungen, Gesundheit und Umwelt sowie andere interessante Themen zusammen. Wenn Ihnen die Inhalte gefallen, freuen wir uns natürlich auch über einen Klick auf die "Gefällt mir"-Angabe.

 
 



Impressum - Kontakt

ACIO networks GmbH
Ritterplan 5
37073 Göttingen

Telefon 0551 900 378 50
Telefax 0551 900 378 90
E-Mail: info@acio.net





Geschäftsführer Jens Rusteberg und Thomas Hofstetter

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß
§ 27a Umsatzsteuergesetz: DE 249689717
Registergericht: Amtsgericht Göttingen
Registernummer: HR B 4083
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 5 TMG: Jens Rusteberg

www.versicherung-vergleiche.de ist das Online-Portal der ACIO networks GmbH