Viele Versicherer bieten, durch den Einschluss von Zusatzbausteinen, die Möglichkeit wenige, nicht versicherte Risiken für die private Unfallversicherung mitzuversichern.
Der Einschluss dieser Zusatzbausteine ist jedoch nicht bei allen angebotenen Unfallmodellen möglich, sondern in der Regel nur in den teureren Premiummodellen.
Hier einige Beispiele der Zusatzbausteine:
Infektionen
Bei der Ausübung der Berufstätigkeit entstehende Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch verletzte Hautstellen in den Körper gelangen, sind mitversichert.
Erfrieren
Erlittene Gesundheitsschäden durch Erfrieren gelten auch als Unfallereignis.
Strahlenunfälle
Unfallbedingte Gesundheitsschäden, die durch Röntgen- oder Laserstrahlen und durch künstlich erzeugtes UV Licht entstehen sind mitversichert.
Nahrungsmittelvergiftungen
Die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen sind, abweichend von den AUB, mitversichert.
Tauchtypische Gesundheitsschäden
Ersticken und Ertrinken unter Wasser sind mit versicherbar.
Vergiftungen durch Dämpfe der Gase
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war. (Dies erweitert den in der Unfalldefinition festgelegten Begriff "Plötzlich".)
Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
