Versicherungsbeginn und Vertragslaufzeit

Der Versicherungsbeginn für die private Unfallversicherung ist der in der Police vereinbarte Zeitpunkt. Voraussetzung ist die unverzügliche Zahlung der Erstprämie nach Vorlage des Versicherungsscheines. Ist dies der Fall, sind auch Unfälle, die sich zwischen dem Zugang der Police und der Zahlung des Erstbeitrages ereignen, versichert.


Es gilt die erweiterte Einlösungsklausel. Um sich in diesem wichtigen Bereich keine Versäumnisse einzuhandeln, empfiehlt es sich, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Somit machen Sie für die Beitragszahlung aus der Bringschuld eine Holschuld.


Der Versicherungsvertrag ist für die beantragte und im Versicherungsschein festgelegte Zeit abgeschlossen. In der Regel kann eine Vertragslaufzeit von 1 oder 5 Jahren gewählt werden. Bei längeren Vertragslaufzeiten werden meist Prämiennachlässe in Form eines Dauernachlasses gegeben. Sie sparen dadurch Beiträge, sind aber auch längerfristig an einen Versicherer gebunden.



Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
    Sind Sie auch an
     Zusammenarbeit
    mit uns interessiert ?


Kfz-Versicherung wechseln


  • Sparen Sie mit einem online Tarifrechner bis zu 500 Euro.