Unfallrente

Lange Zeit wurde die Unfallrente nur in Verbindung mit der Invaliditätsleistung angeboten. Immer mehr Versicherer bieten jedoch mittlerweile die Unfallrente auch allein an.


Durch die Unfallrente werden Kosten gedeckt, die entstehen durch:


  • den zukünftigen Einkommensverlust aufgrund eines Unfalles,
  • die Belastung durch höhere Kosten des täglichen Lebens aufgrund des Unfalles,
  • finanzielle Einbußen durch die Verminderung der Arbeitskraft,
  • die Schaffung einer finanziellen Sicherheit im Falle einer Invalidität.

Damit eine vereinbarte Unfallrente zur Auszahlung kommt, muss bei den meisten Tarifen eine Invalidität von 50% (gemäß Gliedertaxe) vorliegen. Liegt der Invaliditätsgrad über 50% kommt die volle vereinbarte Rente zur Auszahlung.


Die Vereinbarung der Unfallrente ist insbesondere bei Kindern wichtig: So sind lebenslange Zahlungen sichergestellt, wenn ein Kind aufgrund eines schweren Unfalls nicht mehr in der Lage ist eine Schul- oder Berufsausbildung auszuüben.


Wird in einem solchen Fall eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart, müssten sich die Eltern um die Rentenzahlungen und die Anlage des Kapitals kümmern.


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