Unfall-Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, den sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befindet, sofern es für die private Unfallversicherung mitversichert wurde.


Nachfolgende Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen fallen nicht darunter.


Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom, bei Antragstellung, vereinbarten Tagessatz. Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird bei den zur Zeit geltenden Tarifen längsten für die Dauer von 2 - 5 Jahren gezahlt.


Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld kann noch Genesungsgeld mit vereinbart werden.


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