Nach einem Unfall ist es dem Arzt meist nicht gleich möglich den Invaliditätsgrad festzustellen. Dies ist entweder nach einiger Zeit oder sogar erst nach Ausheilung der Unfallfolgen möglich.
Durch die Vereinbarung einer Übergangsleistung im Versicherungsvertrag für die private Unfallversicherung kann dieser Zeitraum überbrückt werden. Diese wird gezahlt, wenn auch 6 Monate nach einem Unfall dauerhafte körperliche und geistige Beeinträchtigungen von mehr als 50% bestehen.
Neben der Übergangsleistung gibt es noch die verbesserte Übergangsleistung. Diese wird ausgezahlt, wenn 3 Monate nach einem Unfall dauerhafte körperliche und geistige Beeinträchtigungen von mehr 100% bestehen.
