Kündigung nach Versicherungsfall - Lexikon Unfallversicherung
 
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Kündigung nach Versicherungsfall

Den Vertrag können Sie oder der Versicherer durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach der Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein.

Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.



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