Kurkostenbeihilfe
Die Kurkostenbeihilfe wird nach einem Unfall bis zu einer bestimmten Summe gezahlt.
Voraussetzung für die Zahlung:
- Die Notwendigkeit einer Kur in Zusammenhang mit einem Unfallereignis muss durch ärztliche Atteste bestätigt werden,
- die Kur muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt werden,
- die Kur muss mindestens drei Wochen dauern.
Nicht als Kur gelten Rehabilitationsmaßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.