Kurkostenbeihilfe

Die Kurkostenbeihilfe wird nach einem Unfall bis zu einer bestimmten Summe gezahlt.


Voraussetzung für die Zahlung:


  • Die Notwendigkeit einer Kur in Zusammenhang mit einem Unfallereignis muss durch ärztliche Atteste bestätigt werden,
  • die Kur muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt werden,
  • die Kur muss mindestens drei Wochen dauern.

Nicht als Kur gelten Rehabilitationsmaßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.


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