Für Freiberufler und Selbständige dient die Vereinbarung für das Unfall-Krankentagegeld dazu, einen aufgrund eines Unfalls, eintretenden Verdienstausfall abzusichern.
Voraussetzung für die Auszahlung vom Unfall-Krankentagegeld ist, dass der Versicherte in Folge eines Unfalles in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und ärztlich behandelt wird.
Das Krankentagegeld wird solange gezahlt wie die ärztliche Behandlung andauert, jedoch längstens für die Dauer eines Jahres nach Eintritt des Unfalles.
Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Höhe des versicherten Tagessatzes. Der versicherte Tagessatz kann voll zur Auszahlung kommen. Er kann aber auch abgestuft werden analog zum festgestellten Grad der Beeinträchtigung.
