Die berufliche Tätigkeit des Versicherten und die ausgeübten Hobbys bestimmen den Beitrag für die private Unfallversicherung. Es werden verschiedene Berufe in bestimmte Gefahrengruppen, bzw. Risikogruppen eingeteilt.
Besonders gefährliche Hobbys wie z.B. Höhlentauchen, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen sind ggf. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies sollte bei Abschluss einer Unfallversicherung mit dem Versicherer geklärt werden.
Bei den meisten Versicherern wird nach den folgenden Gefahrengruppen unterschieden:
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