Umtausch einer Risikolebensversicherung

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Risikolebensversicherung in eine kapitalbildende Versicherung umgetauscht werden?


Ein Umtausch der Risikolebensversicherung in eine kapitalbildende Versicherung mit gleicher oder niedrigerer Versicherungssumme ist innerhalb der ersten 10 Jahre, spätestens aber zum Ende des 10. Jahres, jederzeit möglich.


Die Beitragshöhe der umgetauschten Lebensversicherung richtet sich nach dem Alter der versicherten Person.


Sofern Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung mit einschließen möchten kann es sein, dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.


Ein evtl. vorhandener Zeitwert der Risikolebensversicherung wird ungekürzt auf die neue Versicherung angerechnet.


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