Die rechtlichen Grundlagen zur Risikolebensversicherung basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Ferner kommen dazu die Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer . In diesen Bedingungen werden Regelungen vereinbart, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen und die für das jeweilige Versicherungsunternehmen gelten. Ferner bieten immer mehr Versicherer für bestimmte Tarife Sonderregelungen an.
Da die Risikolebensversicherung nur eine Leistung versichert, nämlich die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall, sind die Tarif- und unternehmensspezifischen Besonderheiten sehr gering.
Wir bieten Ihnen auf unserer Seite Vergleichsanalysen und Informationen zur Risikolebensversicherung an.
Das Vertragsrecht ist eine wichtige rechtliche Grundlage der Risikolebensversicherung.
Verträge kommen auf drei Arten von Willenserklärungen zustande. Durch
Der Antragsteller erklärt durch den Antrag das er gewillt ist, eine Versicherung abzuschließen. Durch die Zusendung des Versicherungsscheines (Police) oder einer schriftlichen Antragsannahmebestätigung bestätigt der Versicherer die Annahme des Antrages. Die Kündigung des Versicherungsvertrages muss immer schriftlich erfolgen und Kündigungsfristen sind einzuhalten.
