Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer bzw. an die Erben.
Wird bei Abschluss der Versicherung oder während der Vertragslaufzeit eine bezugsberechtigte Person genannt, erfolgt die Auszahlung an diese Person.
Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit jederzeit geändert werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit ein unwiderrufliches Bezugsrecht festzulegen. Sie erhalten dann seitens der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung, das eine Änderung der Bezugsberechtigung nur mit Einverständnis des bisher bezugsberechtigten möglich ist.
Das Recht aus Ihrer Risikolebensversicherung kann Ihrerseits auch verpfändet oder abgetreten werden (z.B. zur Finanzierung einer Immobilie). Dies muss der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft schriftlich erklären.
