Zusatzleistung

Art und Höhe der Versicherungsleistung ergeben sich jeweils aus den Tarifbedingungen des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs. Nachfolgende Auflistungen sind an das Bedingungswerk eines Versicherers angelehnt, erheben aber keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit.


Nachfolgend finden Sie Auflistungen von Versicherungsleistungen, die in einer Auslandsreisekrankenversicherung als versicherte Zusatzleistungen beinhaltet sind.


Krankenhaustagegeld


Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.


Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln


Fehlen zur Heilbehandlung Blutkonserven oder sind lebensnotwendige Arzneimittel gestohlen worden bzw. verdorben, so erstattet der Versicherer die Kosten ihres den Umständen angemessenen Transportes von der nächstgelegenen Abgabestelle (Apotheke, Krankenhaus oder andere behördlich zugelassene Abgabestellen) bis zur versicherten Person zu 100 %.


Telefonkosten


Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. dessen Notrufservice entstehen, werden insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 EUR erstattet, wenn sie anlässlich einer unter den Versicherungsschutz fallenden stationären Heilbehandlung bzw. bei der Einholung einer Leistungszusage für eine Rückführung aus dem Ausland anfallen.

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