Versicherte

Versichern können sich Personen,

  • deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und
  • die nur vorübergehend ins Ausland reisen.

Die Versicherungsfähigkeit ist auf unser Verlangen nachzuweisen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kommt ein Versicherungsvertrag trotz Beitragszahlung nicht zustande.

Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
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    mit uns interessiert ?