Todesfall im Ausland

Art und Höhe der Versicherungsleistung ergeben sich jeweils aus den Tarifbedingungen des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs. Nachfolgende Auflistungen sind an das Bedingungswerk eines Versicherers angelehnt, erheben aber keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit.


Nachfolgend finden Sie Auflistungen von Versicherungsleistungen, die in einer Auslandsreisekrankenversicherung bei einem Todesfall im Ausland vorgesehen sind.


Aufwendungen bei einem Todesfall im Ausland:


Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstattet der Versicherer die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Summe beispielsweise 10.000 EUR.

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