Stationär

Art und Höhe der Versicherungsleistung ergeben sich jeweils aus den Tarifbedingungen des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs. Nachfolgende Auflistungen sind an das Bedingungswerk eines Versicherers angelehnt, erheben aber keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit.


Nachfolgend finden Sie Auflistungen von Versicherungsleistungen, die in einer Auslandsreisekrankenversicherung für den ambulanten Bereich vorgesehen sind. Aufwendungen für:

  • ärztliche Leistungen,
  • Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung, einen Transport zum nächsterreichbaren anerkannten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste

werden zu 100 % ersetzt.


Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung ist von der versicherten Person das nächsterreichbare, im Aufenthaltsland allgemein anerkannte Krankenhaus aufzusuchen, das unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt.


Im Regelfall enthalten die Bedingungen einen Passus, der besagt, dass vor oder bei der Aufnahme in das Krankenhaus unverzüglich Kontakt zum Versicherer aufgenommen werden muss. Zu diesem Zweck unterhalten die meisten Versicherer eine Service- oder Notfallhotline.

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