Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland.


Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.


Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?


Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen , die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von z.B. 6 Wochen nicht übersteigen. Diese Frist kann bei Transportunfähigkeit nochmals verlängert werden, läuft auch dieser Zeitraum ab ohne dass ein Rücktransport möglich ist, erlischt der Versicherungsschutz. Es ist daher wichtig darauf zu achten, dass sich der Versicherungsschutz so lange ausdehnt, bis Ihre Transportfähigkeit wieder hergestellt ist.


Es besteht kein Versicherungsschutz für Auslandsreisen, die nur zum Zwecke einer Heilbehandlung unternommen wurden.

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