Was müssen die Belege enthalten?
Rechnungen müssen enthalten:
Weiterhin ist zu beachten:
Belege in fremden Sprachen Der Versicherer kann eine beglaubigte Übersetzung der Belege in die deutsche Sprache verlangen.
Belege in ausländischer Währung
Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der europäischen Zentralbank.
Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß "Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat.
Kosten für Überweisungen
Kosten für Überweisungen der Versicherungsleistungen können - mit Ausnahme auf ein inländisches Konto - von den Leistungen abgezogen werden.
