Belege

Was müssen die Belege enthalten?


Rechnungen müssen enthalten:

  • Vor- und Zunamen der behandelten Person,
  • die Krankheitsbezeichnung (Diagnose) sowie
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten.

Weiterhin ist zu beachten:

  • Aus den Rezepten müssen das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen.
  • Rezepte sind zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung, Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen.
  • Bei zahnärztlicher Heilbehandlung muss die Rechnung die Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und die jeweils vorgenommenen Leistungen tragen.

Belege in fremden Sprachen Der Versicherer kann eine beglaubigte Übersetzung der Belege in die deutsche Sprache verlangen.


Belege in ausländischer Währung


Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der europäischen Zentralbank.


Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß "Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat.


Kosten für Überweisungen


Kosten für Überweisungen der Versicherungsleistungen können - mit Ausnahme auf ein inländisches Konto - von den Leistungen abgezogen werden.

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