Straf-Rechtsschutz ist ein sensibles Thema, bei dem zwischen fahrlässigem Vergehen und vorsätzlichem Verbrechen unterschieden wird.
Auch kann eine einmal erteilte Kostenübernahmeerklärung zurückgezogen werden, so dass der Versicherungsschutz auch rückwirkend entfällt, wenn während der gerichtlichen Verhandlung festgestellt wird, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Tat vorsätzlich begangen haben.
Versicherungsschutz besteht nur bei fahrlässig begangenen Delikten, niemals bei vorsätzlichen Straftaten.
verkehrsrechtliche Delikte
sonstige Delikte
Versicherungsschutz besteht bei fahrlässig begangenen Taten: