Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wenn im privaten Lebensbereich, bei der Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten oder land- forstwirtschaftlicher Tätigkeiten oder im Verkehrsbereich um die Höhe der Steuern gestritten wird.
Der Versicherungsschutz greift wie der Name schon sagt, erst vor Gerichten, also ab Klageerhebung nicht aber wenn Sie anwaltlichen Rat im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens in Anspruch nehmen wollen.
Der Steuerrechtsschutz vor Gerichten hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.
Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle die Immobilie betreffenden Steuerangelegenheiten.