Rechtsschutzversicherung - Wohnung Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
 
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Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Wenn Sie sich wegen eines mit einem Buß- oder Verwarngeldes zu belegenden Verfahrens verteidigen müssen, erhalten Sie Versicherungsschutz durch den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz wird ebenfalls zwischen fahrlässig und vorsätzlich begangenen Taten unterschieden.


verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit


  • Sind im Umfang der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung nicht enthalten.


sonstige Ordnungswidrigkeit


Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz gewährt bei sonstigen Verstößen auch dann Versicherungsschutz, wenn es um die Verteidigung gegen den Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Ordnungswidrigkeit geht.


Eine sonstige Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise


  • Ein Verstoß gegen Umweltschutzauflagen, wenn Sie z.B. auf Ihrem Grundstück stehende Bäume gefällt haben, obwohl hierfür eigentlich ein Erlaubnis notwendig gewesen wäre.


Wird während des gerichtlichen Verfahrens festgestellt, dass Sie die Tat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und vom Versicherer bereits erstattet Kosten sind an den Versicherer zurückzuzahlen.

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