Rechtsschutzversicherung - Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht
 
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Den Vertragsrechtsschutz können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zusammenhang mit Fahrzeugen Verträge abschließen und sich Streitigkeiten ergeben.


  • bei Kraftfahrzeug,- Kauf-, Verkauf-, Leih-, Leasing- oder Mietverträgen
  • bei Kraftfahrzeug,- Wartungs- , Inspektions-, oder Reparaturverträgen
  • bei Kauf- oder Verkaufverträgen über Kfz- Teile

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.


Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes bezieht sich die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht auf Vertragsstreitigkeiten, die sich auf bereits versicherte, zu erwerbende, geleaste oder zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Kraftfahrzeuge beziehen.


  • Dadurch besteht auch Versicherungsschutz, für ein Kraftfahrzeug dass Sie zu erwerben gedenken, unabhängig davon, ob Sie es auch sich selbst zulassen wollen oder nicht.


Das Sachenrecht beinhaltet die sogenannten dinglichen oder absoluten Rechte an beweglichen Sachen. Das umfassendste Sachenrecht ist z.B. das Eigentumsrecht, daneben gibt es auch das Besitzrecht und sogenannt Nutzungs- und Verwertungsrechte.


  • Dadurch besteht auch Versicherungsschutz für den Herausgabeanspruch gegenüber einem unberechtigten Besitzer oder Nutzer Ihres Kraftfahrzeugs.

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