Rechtsschutzversicherung - Privat Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
 
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wenn im privaten Lebensbereich, bei der Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten oder land- forstwirtschaftlicher Tätigkeiten oder im Verkehrsbereich um die Höhe der Steuern gestritten wird.


Der Versicherungsschutz greift, wie der Name schon sagt erst vor Gerichten, also ab Klageerhebung nicht aber wenn Sie anwaltlichen Rat im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens in Anspruch nehmen wollen.


Der Steuerrechtsschutz vor Gerichten hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.


Im privaten und beruflichen Bereich bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle Steuerarten so z.B. auf Lohnsteuer, Einkommensteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer, Vermögenssteuer.


  • Das Finanzamt hat Ihre Einkommensteuererklärung nicht anerkannt, es geht um die Anerkennung von Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Abschreibungsregelungen, Ihr Einspruch blieb erfolglos und ein Prozess wird notwendig.

In einem Prozess vor Finanzgerichten können an Stelle eines Rechtsanwaltes auch Steuerberater als Beistand zugelassen werden.


Bei der hier gewählten Vertragsart Privat- Rechtsschutz für Selbständige ist der Steuerrechtsschutz vor Gerichten für den Verkehrsbereich oder den Wohnungs- und Grundstücksbereich nicht enthalten.


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