Nicht privater Arbeitsrechtsschutz in der Arbeitsrechtsschutzversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Rechtsschutzversicherung > Privat Nicht Arbeit
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Arbeitsrechtsschutz

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, oder in einem öffentlich -rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gewährt Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Rechtsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehen, insbesondere wenn Ihnen gekündigt wird,


  • bei Arbeitsentgeldfragen,
  • Urlaubsansprüchen und Urlaubsgeld,
  • dem Arbeitsschutz,
  • Schadenersatzfragen,
  • der Altersversorgung,
  • der Zeugniserteilung
  • oder für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderung, Versetzung oder Beihilfen im Krankheitsfall.
  • wenn Sie als Versicherungsnehmer Streitigkeiten mit Kollegen haben, kann dies teilweise auch vom Arbeitsrechtsschutz übernommen werden.

Arbeitsgerichte:


Um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer im Falle eines verlorenen Prozesses nicht auch noch mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers zu belasten, gilt bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht eine Besonderheit.


Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch dann, wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, haben Sie Ihre Kosten selbst zu tragen (sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben).

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal