Versicherungssummen
Soweit im Versicherungsvertrag nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlt der Versicherer in jedem Rechtsschutzfall bis zu der im Versicherungsvertrag für die einzelne versicherte Person vereinbarten Versicherungssumme, jedoch höchstens bis zur vereinbarten Gesamtversicherungssumme für alle im Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle, für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle und für denselben Rechtsschutzfall gemäß Ziffer (5) Absatz d).
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