Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in
seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtigter
- Der Versicherungsschutz umfasst:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c),
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e).
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