Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Lexikon Rechtsschutzversicherung
 
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in anderen Leistungsarten enthalten ist.



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