Den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihnen wegen eines verkehrsrechtlichen oder anderen Verstoßes ein Buß- oder Verwarngeld droht.
Bei verkehrsrechtlichen Verstößen besteht auch dann Versicherungsschutz wenn Ihnen eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird:
Zum Beispiel:
Bei allen sonstigen Verstößen wird vorerst Versicherungsschutz geboten, wenn der Vorwurf besteht eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Zu Beispiel:
Wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass Sie die Tat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und bereits geleistete Zahlungen sind an den Versicherer zurückzuzahlen.
Ausschlüsse:
Auseinandersetzungen wegen Verstoßes gegen Halte- oder Parkverbote sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
