Zusatzleistungen bei besonderem Pflegebedarf
Personen, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben, z.B. durch Demenz oder sonstige Verwirrtheit haben einen Anspruch auf eine Zusatzleistung für besondere qualitätsgesicherte Betreuungsangebote. Dafür wird eine Leistung von 460 Euro je Kalenderjahr gewährt. Damit sollen die Pflegepersonen entlastet und die Pflegebedürftigen aktiviert werden, denn Demenzkranke bedürfen besonderer Förderung, Betreuung und Aufmerksamkeit. Dazu gehört auch die Betreuung durch speziell Ausgebildete Fachkräfte. Mögliche Leistungen sind Angebote der Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege.
Zurück zur Lexikon Startseite