Vorsatz
Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person die Krankheit oder den Unfall bei sich selber vorsätzlich herbeiführt (§ 178 l VVG).
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Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person die Krankheit oder den Unfall bei sich selber vorsätzlich herbeiführt (§ 178 l VVG).
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