Vertragsdauer - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Vertragsdauer

Verträge nach Tarifen mit laufender Beitragszahlung werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie verlängern sich immer stillschweigend um ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Verträge mit Einmalzahlung laufen nach einer festgelegten Zeitspanne aus, z. B. läuft der Versicherungsschutz nach dem Auslandskrankenversicherungstarif AS 7 nach zwölf Monaten automatisch aus.



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