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Versicherungsfremde Leistungen

Im Leistungsspektrum der GKV sind eine Reihe von Leistungen enthalten, die dem Grundsatz nach nicht in die GKV gehören. Dies sind beispielsweise die Empfängnisverhütung, die Sterilisation, der Schwangerschaftsabbruch, Leistungen bei Schwangerschaft, die Mutterschaftshilfe und das Sterbegeld. Es mehren sich jedoch mittlerweile die Stimmen, die eine Ausgliederung dieser Leistungsarten fordern, um die GKV finanziell zu entlasten.



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