Treuhänder - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Treuhänder

Beitrags- und Bedingungsanpassungen sind von der Zustimmung eines Treuhänders abhängig. Diese Aufgabe hatte bislang die Aufsichtsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), inne. Der Treuhänder wird vom BAV ernannt und kontrolliert. Dabei wird darauf geachtet, dass er zuverlässig, fachlich geeignet und vom Versicherungsunternehmen unabhängig ist.


siehe

Aktuar
Aufsichtsbehörden
Beitragsanpassung



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