Subsidiarität - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Lexikon > Subsidiarität
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Subsidiarität

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wesentlicher Baustein der "Ordnungsprinzipien einer sozialen Marktwirtschaft". Es fordert, dass alles, was der einzelne Mensch und die kleinen sozialen Gemeinschaften (Familie, Nachbarschaft u. ä.) aus eigener Initiative zu leisten vermögen, nicht der Gesellschaft als Aufgabe zugewiesen werden darf. Das Gegenstück zum Subsidiaritätsprinzip ist das Solidaritätsprinzip. Nach dem Solidaritätsprinzip ist es ausschließlich Aufgabe von Staat und Gesellschaft, den notleidenden Menschen zu helfen und den Ausgleich zugunsten der wirtschaftlich und sozial Schwachen zu bewerkstelligen. Eine Sozialordnung, die vorwiegend auf dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut ist, lässt sich als System der Selbsthilfe definieren. Eine Sozialordnung, die rein nach dem Solidaritätsprinzip organisiert ist, führt zum Wohlfahrts- und Versorgungsstaat. Die praktische Gestaltung wirtschaftlicher Entscheidungen bewegt sich immer in diesem Spannungsfeld.


Die klarste Formulierung des Subsidiaritätsprinzips findet sich übrigens in der Enzyklika "Quadragesimo anno" aus dem Jahre 1931: "Was dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstoßt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnetere Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen. Jede Gesellschaftstätigkeit ist ihrem Wesen nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen."


Ludwig Erhard, der "Vater" des deutschen Wirtschaftswunders, warnte übrigens schon 1956 (ohne das Subsidiaritätsprinzip namentlich zu erwähnen) ausdrücklich davor, "private Initiativen bei der Versorgung für die Wechselfälle und Notstände des Lebens auch dann auszuschalten, wenn der einzelne dazu fähig und gewillt ist, selbstverantwortlich und eigenständig vorzusorgen."


Für die private Krankenversicherung (PKV) bedeutet das Subsidiaritätsprinzip praktisch, dass beim Zusammentreffen mehrerer Leistungsträger die Reihenfolge der Inanspruchnahme bestimmt wird. Ist im Versicherungsvertrag eine Subsidiarität vereinbart, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, erst die Leistungen des anderweitigen Versicherers in Anspruch zu nehmen.


In der PKK bedeutet das: Bei Ansprüchen auf Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung oder der Gesetzlichen Rentenversicherung auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge ist ein Leistungsanspruch nur für die Aufwendungen gegeben, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld.


Nimmt der Versicherungsnehmer die Leistungen der genannten Kostenträger nicht in Anspruch, so ist der Versicherer berechtigt, einen entsprechenden Abzug vorzunehmen.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal