Sozialstation
Hiermit sind Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gemeint. Dazu gehören z.B. die Caritas oder die Diakonie. Diese Einrichtungen haben es sich zur Aufgabe gemacht, betreuungsbedürftigen Menschen eine Alten- und Krankenpflege zukommen zu lassen.
Die Bezahlung hierfür war für Kirchenangehörige oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung musste zwischenzeitlich der neueren Sozialgesetzgebung angepasst werden.
Sozialstationen sind Teil der professionellen Pflege.
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