Rechnungszins - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Lexikon > Rechnungszins
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Rechnungszins

Der Rechnungszins ist eine verbindlich vorgeschriebene Mindestverzinsung in Höhe von 3,5 % pro Jahr, um die die Alterungsrückstellung erhöht werden (§ 12 VAG).



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal