Pflegeversicherung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Pflegeversicherung

Die Träger der Pflegeversicherung sind die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen. Es gilt der Grundsatz Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung, d.h. alle Privatversicherten mit Anspruch auf Kostenerstattung für Allgemeine Krankenhausleistungen müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen! Beamte, Versorgungsempfänger und Heilfürsorgeberechtigte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige müssen eine, die Beihilfe ergänzende private Pflegepflichtversicherung abschließen. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte können eine private Pflegeversicherung abschließen.


Alles in allem wird damit die Rolle der PKV als Mitträgerin sozialer Sicherheit erneut bestätigt.


siehe

Pflegepflichtversicherung



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