Pflegestufe Null
Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) bestimmt, in welchen Fällen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, und welche Leistungen gezahlt werden. Diese sind jedoch oft sehr eng bemessen, ein Gang zum Sozialamt steht ohnehin für viele Pflegebedürftigen bevor, insbesondere für Heimpatienten: Pflegebedürftige Patienten, die 45 Minuten und weniger Unterstützung bei ihren alltäglichen Verrichtungen benötigen, können nicht auf Leistungen der Pflegeversicherung hoffen. Diese Leistungen müssen auf jeden Fall selbst bezahlt werden.
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