Patientenquittung
Seit dem 01.01.2004 können sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen auf Wunsch von Ihrem Arzt eine Patientenquittung ausstellen lassen. Dies ist eine Kosten- und Leistungsübersicht über die erbrachten Behandlungen.
Sie muss schriftlich und in verständlicher Form erfolgen. So können Sie noch einmal nachvollziehen, welche Behandlungen bei Ihnen angewendet wurden. Außerdem erhalten Sie eine Vorstellung von den Behandlungskosten.
Viele Mitglieder der GKV haben keinen Überblick über die Kosten, die im Laufe eines Jahres durch ärztliche Behandlungen entstehen. Dies ist aber wichtig, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen wollen.
Die Quittung können Sie entweder direkt im Anschluss an die Behandlung oder quartalsweise (bis spätestens vier Wochen nach Quartals-Ende) verlangen.
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