Nicht erstattungsfähige Arzneimittel - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Nicht erstattungsfähige Arzneimittel

Stärkungsmittel, Nährmittel, kosmetische Mittel, Mineralwasser, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gehören nicht zu den erstattungsfähigen Arzneimitteln (§ 4 Abs. 3.1 AVB/KKV). Es ist dabei unbedeutend, ob diese Mittel ärztlich verordnet wurden.



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