Mutter-Kind-Maßnahmen - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Mutter-Kind-Maßnahmen

Für Mütter und Kinder mit gesundheitlichen Problemen übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Mutter-Kind-Kur. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit, d.h. für die Bewilligung der Kur ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die Kur wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen Einrichtung erbracht. In der Regel wird ein Kuraufenthalt von längstens drei Wochen bewilligt, eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist in Einzelfällen möglich. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen eine Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag leisten.



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