Leistungen des Logopäden
Die vom Arzt verordnete und vom Logopäden durchgeführte Sprachheilbehandlung z. B. beim Stottern oder Stammeln, gilt als Heilmittel und ist daher erstattungsfähig (§ 3 Abs. 2 AVB KKV).
siehe
Heilmittel
Zurück zur Lexikon Startseite