Leistungen des Logopäden - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
0551 900 378 613
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Krankenversicherung > Lexikon > Leistungen Logopäde
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Leistungen des Logopäden

Die vom Arzt verordnete und vom Logopäden durchgeführte Sprachheilbehandlung z. B. beim Stottern oder Stammeln, gilt als Heilmittel und ist daher erstattungsfähig (§ 3 Abs. 2 AVB KKV).


siehe

Heilmittel



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 613
Kontakt
Newsportal