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Krankenhauspflegesätze

Über die Krankenhauspflegesätze werden die Allgemeinen Krankenhaus-Leistungen wie z. B. die Unterbringung im Mehrbettzimmer und/oder die Behandlung durch den diensttuenden Arzt abgegolten (§ 7 BPflV). Die Pflegesätze sind für alle Patienten des Krankenhauses gleich hoch. Besondere Pflegesätze ergeben sich jedoch für spezielle Krankenhausabteilungen, wie z. B. die Psychiatrie (§ 13 Abs. 2 BPflV). Ebenso können bestimmte, besonders aufwendige therapeutische Leistungen über Sonderentgelte abgerechnet werden (§ 11 Abs. 2 BPflV).


Andererseits sind standardisierte Operationen beispielsweise über Fallpauschalen abzugelten.



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